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Geschrieben von Andreas O am 08.09.2008 um 08:46:

  Ariernachweis

War es wirklich so einfach, so einen Nachweis zu bringen??? Das bekam ich auch noch von der WAST.



Geschrieben von Tobias am 08.09.2008 um 12:13:

 

Moin,

das ist nur eine Erklärung, die habe ich auch mehrfach vorliegen von meinen Ahnen.

Vom Ariernachweis oder auch Ahnennachweis gibt es wohl (wenn ich mir google ansehe) mehrere Varianten.
Habe vom Nachweis meines Uropas eine Kopie, dort sind alle Ahnen aufgelistet (bis zu einer bestimmten Generation) und das Ganze noch vom Pfarramt beglaubigt worden.

Gruß
Tobias



Geschrieben von Andreas O am 08.09.2008 um 12:38:

 

Gut, und das reichte dann??? Oder wurden die Angabe nachgeprüft?!?!
Ich habe mal in einem Buch gelesen, daß damals die Hollerithmaschinen oft zum Einsatz kamen, um Juden in den neuen besetzen Gebieten nach einer Volkszählung schnell aufspüren zu können. Wurden die auch benutzt um Arierangaben festzustellen/nachzuweisen???



Geschrieben von bags1960 am 08.09.2008 um 13:42:

 

Hallo Andreas-O,

so ein ähnliches Thema hatten wir schon mal.
Anbei der thread.

Nachweis Arische Abstammung

Gruß Michael



Geschrieben von Andreas O am 09.09.2008 um 13:36:

 

Hallo bags 1960, sorry, ich war einige Jahre nicht hier. Aber interessant das ganze. Ich wußte nicht, daß es Unterschiede bei den Nachweisen gab......



Geschrieben von bags1960 am 10.09.2008 um 13:31:

 

Hallo Andreas-O,

Ich sehe da kein Problem.
Wenn ich nicht selber in dem thread geschrieben hätte, wäre mir das
auch mit ziemlicher Sicherheit nicht aufgefallen.

Gruß Michael



Geschrieben von dr.rudolf am 19.09.2008 um 19:20:

 

Hallo zusammen,

zum Nachweis der "einwandfreien Abstammung" wurde ein "Ahnenpaß" geführt. Das war ein Heft, das vom Verlag für Standesamtswesen G.m.b.H., Berlin SW 61 bezogen werden konnte.
Der Ahnenpaß wurde vom INHABER geführt; d.h. er mußte selbst nach Einträgen bei den Standesämtern oder in den Kirchenbüchern suchen (mein Vater erzählte, dass es dafür sogar "schulfrei" gab). Der zuständige NS-Standesbeamte beglaubigte dann die Eintragungen.

Der Ahnenpaß beinhaltete auch 10 Seiten Bestimmungen, Begriffe und Erläuterungen (u.a. "Der Begriff der arischen Abstammung").

In den "Anmerkungen über die Vorlage des Ahnenpasses bei Behörden" heißt es:
"Laut Rundschreiben des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 24. April 1936 - I B 3/111 II - (mitgeteilt in der Zeitschrift für Standesamtswesen Nr. 12 vom 24.6.1936) sollen sich die Dienststellen mit der Vorlage des Ahnenpasses (an Stelle von Urkunden) begnügen und vor Rückgabe des Ahnenpasses in den Vorgängen einen Vermerk über die Vorlage aufnehmen, aus dem sich ergibt, daß die Abstammungeinwandfrei nachgewiesen ist."

D.h. der Ahnenpaß verblieb im Besitz des Betroffenen.

Gruß
Rudolf (KINZINGER)


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