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Geschrieben von mrmojo am 09.11.2008 um 14:16:

 

Hallo,

ich bin wegen der Punkte Todeserklärung und Sterbeurkunde etwas verwirrt und habe eine frage zum Verständniss.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Antrag auf Todeserklärung beim Amtsgericht gestellt wurde.
War es den auch möglich einen solchen Antrag beim Standesamt zu stellen?
Haben die Standesämter Amtshilfe geleistet um den Leuten die unter Umständen teure und aufwendige Fahrt zum Gericht zu ersparen?

Beim Standesamt müßte doch die Sterbeurkunde zu bekommen sein.
Gab es eine Sterbeurkunde wenn jemand für tot erklärt wurde?

Danke Jakob



Geschrieben von Alexander am 09.11.2008 um 14:28:

 

Zitat:
Original von mrmojo
Beim Standesamt müßte doch die Sterbeurkunde zu bekommen sein.
Gab es eine Sterbeurkunde wenn jemand für tot erklärt wurde?

Danke Jakob


Nein, außer der Tod bzw. seine genauen Umstände wurde zu einem späteren Zeitpunkt bekannt und das Standesamt konnte eine Sterbeurkunde austellen. Die Todeserklärung wurde dann aber aufgehoben.

Gruß Alex



Geschrieben von mrmojo am 09.11.2008 um 15:12:

 

Hallo Alex,

vielen Dank für Deine Information.

Dann dürfte doch beim Standesamt nur etwas über die Todeserklärung vorliegen, wenn diese aufgehoben wurde, oder?

Wäre nicht das Amtsgericht die richtige Adresse nach der Todeserklärung zu fragen? So wurde es doch auch hier im Forum schon mehrmals empfohlen.

Danke Jakob



Geschrieben von Olivia S. am 09.11.2008 um 17:52:

 

Hallo Jakob,

eigentlich wollte ich ja nicht mehr zum Thema Amtsgerichte und Standesämter Stellung nehmen ( Sterbeurkunde vs. Todeserklärung ) , aber da Du neu hier bist, möchte ich doch kurz etwas dazu sagen.

Zu Deiner Frage:

Zitat:
Wäre nicht das Amtsgericht die richtige Adresse nach der Todeserklärung zu fragen? So wurde es doch auch hier im Forum schon mehrmals empfohlen.


möchte ich Dir antworten, dass allein das Amtsgericht der richtige Ansprechpartner für Todeserklärungen ist. Auch die Vermissten-Fälle werden dort bearbeitet und archiviert. - Wenn die Aufbewahrungsfrist der Amtsgerichte abgelaufen ist, dann werden große Teile der Akte oftmals vernichtet und das "Wesentliche" (nämlich die Todeserklärung selber) geht an das Standesamt 1 in Berlin.

Tobias hat in einem anderen Beitrag etwas dazu geschrieben: Standesamt I in Berlin

Hier handelt es sich aber um das sogenannte BUCH FÜR TODESERKLÄRUNGEN, was mit einer Sterbeurkunde absolut gar nichts zu tun hat!!! (mit drei Ausrufezeichen)

Zu den Empfehlungen, die hier im Forum ausgesprochen werden, möchte ich kurz erwähnen, dass unser Forum von der Mitarbeit aller User lebt. Jeder hat verschiedene Erfahrungen mit Ämtern gemacht und versucht, diese Erfahrungen nun an andere Mitglieder dieses Forums weiterzugeben.

Dass dabei auch - aus meiner Sicht - mitunter inkorrekte Informationen wiederholt weitergegeben werden, muss man offensichtlich in Kauf nehmen. Bleibt Dir - als neuer User - nur übrig , alle Beiträge zu den von Dir gewünschten Themenbereichen seeeehr gründlich durchzulesen und Dich erst dann zu entscheiden, welchen Weg Du einschlagen willst.

Die von den Mods ausgearbeiteten Themen in diesem Bereich: http://www.vksvg.de/board.php?boardid=31 sind übersichtlich und meiner Meinung nach sehr zu empfehlen!

Ich hoffe, Deine Fragen beantwortet zu haben.

Gruß von Olivia


Edit 1: Rechtschreibung

Edit 2: Sorry, meine Stellungnahme Dass dabei auch - aus meiner Sicht - mitunter inkorrekte Informationen wiederholt weitergegeben werden, muss man offensichtlich in Kauf nehmen. betrifft nicht die Aussage, dass man sich wegen der Todeserklärung an ein Amtsgericht wenden soll! Das ist natürlich völlig korrekt! ... um Missverständnisse auszuschließen, wollte ich das noch kurz nachschieben!



Geschrieben von mrmojo am 09.11.2008 um 19:50:

 

Hallo Olivia,

auch Dir vielen Dank für diese ausführliche Erklärung und die Links zu den vielen Hilfsthemen.
Jetzt habe ich den Sachverhalt verstanden.
Die Hilfsthemen werde ich mir noch ausführlich zu Gemüte führen.

Warum muss man inkorrekte Informationen in Kauf nehmen?
Wenn Leute falsch informiert werden kann man die Hilfestellungen doch nicht Ernst nehmen!?!

Vielen Dank Jakob



Geschrieben von Alexander am 09.11.2008 um 20:15:

 

Zitat:
Wäre nicht das Amtsgericht die richtige Adresse nach der Todeserklärung zu fragen? So wurde es doch auch hier im Forum schon mehrmals empfohlen.


Zitat:
möchte ich Dir antworten, dass allein das Amtsgericht der richtige Ansprechpartner für Todeserklärungen ist. Auch die Vermissten-Fälle werden dort bearbeitet und archiviert. - Wenn die Aufbewahrungsfrist der Amtsgerichte abgelaufen ist, dann werden große Teile der Akte oftmals vernichtet und das "Wesentliche" (nämlich die Todeserklärung selber) geht an das Standesamt 1 in Berlin.


Hallo Olivia,

dein Beitrag ist recht gut und ausführlich geschrieben und schließe mich dem Geschrieben im großen und ganzen an!

Wollte aber nur anmerken, dass bei der Todeserklärungsakte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (i.d.R. 30 Jahre) und nach Vernichtung der dazugehörigen Unterlagen, der verbleibende Todeserklärungsbeschluss nicht an das Standesamt 1 in Berlin, sondern an dass für den Gerichtsort zuständige Staatsarchiv weitergeleitet wird und dort weiterhin verwahrt wird.

Die Anforderung des Eintrags aus dem Buch für Todeserklärungen ist meiner Ansicht nach eh nur nötig, wenn nicht bekannt ist bei welchem Amtsgericht und welchem Aktenzeichen der Betroffene für tot erklärt wurde. Ansonsten geht dort ja nichts weiter hervor als aus dem Beschluss vom Amtsgericht.

Evtl. werde ich die Hilfsthemen zur Todeserklärung und dem Standesamt 1 noch etwas verbessern/verfeinern.

Gruß Alex



Geschrieben von Olivia S. am 09.11.2008 um 20:34:

 

Hi, Alex!

Ich hab durchaus schon die eine oder andere Beschlussausfertigung vom Standesamt I gesehen. Dass diese Unterlagen auch beim zuständigen Staatsarchiv vorliegen können, habe ich auch erst durch dieses Forum hier erfahren und zweifele das natürlich in keiner Weise an! Selber probiert, mich an das zuständige Staats/Landesarchiv zu wenden, habe ich bisher allerdings noch nicht und verdränge diese Möglichkeit leider deshalb gerne mal.

Da die eigentliche Frage von Jakob lautete, ob Todeserklärungen auch beim Standesamt liegen können (und ich zugegebenermaßen deswegen auch gar nicht an die Archive gedacht habe), habe ich mich nur auf das Standesamt in Berlin bezogen und liege ja nicht so wirklich falsch damit. Augen rollen




@ Jakob: Ich befürchte fast, das nennt man "freie Meinungsäußerung" ... Ein Bild über die Kompetenzen Einzelner muss sich wohl jeder selber machen und für sich entscheiden, wessen "Hinweisen" er folgen möchte. unglücklich


Liebe Grüße von Olivia



Geschrieben von mrmojo am 09.11.2008 um 23:41:

 

Hallo Olivia,

Zitat:
... Ein Bild über die Kompetenzen Einzelner muss sich wohl jeder selber machen und für sich entscheiden, wessen "Hinweisen" er folgen möchte.


Das ist aber ein anspruchsvolle Aufgabe für Unerfahrene die keinerlei Ahnung von der Materie haben.
Es sollte doch Möglichkeiten geben regulierend einzuschreiten!

Jakob



Geschrieben von Saure am 10.11.2008 um 08:42:

 

Hallo Jakob,

ich bin erstaunt dass Sie schreiben:
'Es sollte doch Möglichkeiten geben regulierend einzuschreiten!'.

Das hier im Forum regulierend eingegriffen wird, müßten Sie doch gemerkt haben, als eine Ihrer 'Antworten' gelöscht worden ist.
Trotzdem freue ich mich auf weitere 'Antworten' von Ihnen.



Geschrieben von Saure am 10.11.2008 um 09:42:

 

Hallo Robert,

jetzt wird es richtig interessant.

Mit Ihren Angaben:
'ca. 1950 hat meine Oma zwecks wiederheirat ihn für Tod erklären lassen.'
'Meine Oma ist 1972 verstorben.',
komme ich leider nicht weiter.

Können Sie bitte Ihre Mutter fragen, wann und wo Ihre Großmutter (nach ihrer ersten Eheschließung 1937 in ?) wiedergeheiratet hat ?
Es könnte auch hilfeich sein, wenn wir wüßten, wann genau im Jahre 1972 und wo Ihre Großmutter gestorben ist.



Geschrieben von Alexander am 10.11.2008 um 10:14:

 

Hallo Robert,

ich gehe einmal davon aus, dass deine Großeltern der katholischen Glaubensgemeinschaft angehört haben, oder? Denn wenn deine Großmutter noch einmal kirchlich heiraten wollte musste sie ihren Ehemann auch kirchlich für tot erklären lassen.

Näheres findest du auch hier Bischöfliches Offizialat (kirchliche Todesfeststellung) Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dort machmal sogar mehr Unterlagen vorhanden sind als bei der gerichtlichen Todeserklärung. Das Bistum Regensburg düfte für die Sache zuständig gewesen sein, wenn deine Großeltern auch im Kreis Cham geheiratet haben. (http://www.bistum-regensburg.de/borPage000055.asp).

Wenn du die Geburtsurkunde in Kopie vorliegen hast können wir die Suche in Richtung Heiratsurkunde erweitern. Auf der Geburtsurkunde ist normal ein Randvermerk über die Heirat eingetragen (Datum, Beurkundungsnummer), damit können wir dann die Heiratsurkunde beantragen. Darauf ist wiederum ein Randvermerk zur Todeserklärung (Aktenzeichen, zuständiges Amtsgericht, Datum) mit der wir die Suche beim Amtsgericht starten können.

Viel Erfolg!

Gruß Alex

PS: Herr Saure fühlen Sie sich etwa angesprochen?



Geschrieben von Saure am 10.11.2008 um 10:21:

 

Hallo Alex,

ich habe meine letzten Fragen an Torsten gestellt, weil auf der Geburtsurkunde von Franz Xaver Obermeier keine Randbemerkung ist.
Wir kommmen also mit dieser Geburtsurkunde nicht weiter.

Daher meine letzten Fragen an Torsten:
'Können Sie bitte Ihre Mutter fragen, wann und wo Ihre Großmutter (nach ihrer ersten Eheschließung 1937 in ?) wiedergeheiratet hat ?
Es könnte auch hilfeich sein, wenn wir wüßten, wann genau im Jahre 1972 und wo Ihre Großmutter gestorben ist.'

Diese Fragen lassen sich durch das Familienstammbuch schnell beantworten.

PS: Sucht hier Jakob oder Torsten, da Sie schreiben:
'Hallo Jakob,

ich gehe einmal davon aus, dass deine Großeltern der katholischen Glaubensgemeinschaft angehört haben, oder? Denn wenn deine Großmutter noch einmal kirchlich heiraten wollte musste sie ihren Ehemann auch kirchlich für tot erklären lassen.'



Geschrieben von Alexander am 10.11.2008 um 10:31:

 

Zitat:
ich habe meine letzten Fragen an Torsten gestellt, weil auf der Geburtsurkunde von Franz Xaver Obermeier keine Randbemerkung ist.
Wir kommmen also mit dieser Geburtsurkunde nicht weiter.

Daher meine letzten Fragen an Torsten:
'Können Sie bitte Ihre Mutter fragen, wann und wo Ihre Großmutter (nach ihrer ersten Eheschließung 1937 in ?) wiedergeheiratet hat ?
Es könnte auch hilfeich sein, wenn wir wüßten, wann genau im Jahre 1972 und wo Ihre Großmutter gestorben ist.'


Wo steht hier bitte etwas zu der Geburtsurkunde und der Randbemerkung. Und wer ist bitteschön Torsten? Sind sie gerade bei der falschen Suche?
Zudem habe ich schon vor ihrem Hinweis gesehen, dass Robert der Suchende ist und nicht Jakob.

Gruß Alex



Geschrieben von Saure am 10.11.2008 um 10:37:

 

Hallo Alex,

vielen Dank für die Richtigstellung.



Geschrieben von piedl am 10.11.2008 um 11:47:

 

hallo Dieter,

meine telefonische Nachfrage beim Standesamt Roding hat sich leider mit deiner überschnitten. Warst einen Tick schneller. Bist halt doch der Foren Gott. Meine Mutter hat heute wieder laufend Arztbesuche. Ich hoffe trotzdem, daß ich die offenen Fragen heute beantworten kann.

gruß robert



Geschrieben von Alexander am 10.11.2008 um 11:58:

 

Zitat:
Original von piedl
hallo Dieter,

meine telefonische Nachfrage beim Standesamt Roding hat sich leider mit deiner überschnitten. Warst einen Tick schneller. Bist halt doch der Foren Gott. Meine Mutter hat heute wieder laufend Arztbesuche. Ich hoffe trotzdem, daß ich die offenen Fragen heute beantworten kann.

gruß robert


Hallo Robert,

stehe etwas auf der Leitung. Hat dir der Standesbeamte gesagt, dass es auf der Geburtsurkunde deines Großvaters keinen Randvermerk gibt? Warum eigentlich Standesamt Roding? Dachte der Geburtsort deines Großvaters war Neuhaus, Gemeinde Schorndorf. Dürfte demnach nicht das Standesamt in Schorndorf den Eintrag zur Geburt haben?

Gruß Alex



Geschrieben von Saure am 10.11.2008 um 11:59:

 

Hallo Robert,

ich gebe hier nur weiter, was ich an Erfahrungen bei der Suche nach meinem Vater gesammelt habe. Also alles praxiserprobt.

Am wichtigsten wären jetzt die beiden Heiratstermine und Heiratsorte.
Diese Angaben findet Ihre Mutter in den Familienstammbüchern.



Geschrieben von piedl am 10.11.2008 um 12:36:

 

hallo Alexander,

bei meiner Anfrage bei der Gde. Schorndorf wurde mir gesagt, daß diese Akten vor ca. 2 Jahren an das Standesamt in Roding im Rahmen einer Gemeindereform gegeben wurde. Ich gehe davon aus, daß es kein Standesamt in Schorndorf mehr gibt. Es existieren tatsächlich keine Randvermerke, darum der Umweg über die Wiederheirat meiner Oma. Nüchtern betrachtet sagte mir der Beamte, ist er noch nicht gestorben. Was natürlich nicht sein kann.

gruß robert



Geschrieben von Alexander am 10.11.2008 um 12:44:

 

Hallo Robert,

vielen Dank für den Hinweis. Dass wusste ich natürlich nicht, aber gut dass du es dort bereits versucht hast.
Hast du auch gefragt ob es im Standesamt ein Familienregister zu deinen Großeltern gibt, dass würde die Sache, auch mit der Heirat, enorm erleichtern.

Gruß Alex



Geschrieben von Saure am 10.11.2008 um 12:52:

 

Hallo Robert,

stellen Sie uns doch bitte einmal ein Bild Ihres Großvaters in Uniform hier im Forum zur Verfügung. Das hilft uns jetzt zwar nicht weiter, aber wenn wir sein Bild in der DRK-Suchdienst Vermissstenbildliste (VBL) gefunden haben, dann können wir beide Bilder vergleichen.


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