Geschrieben von Andreas D am 27.03.2013 um 18:38:
Antwort vom Bundesarchiv
Hallo Alexander,
hier die Antwort vom Bundesarchiv. Da mein Großvater den Dienstgrad Unteroffizier hatte, macht das für mich keinen Sinn. Die Informationen müsste wenn überhaupt die WAST haben. Da dort die Anfrage gestellt ist heißt es warten.
Grüße Andreas
Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv
Gz.: ........./........
(Bitte bei Antwort immer angeben)
Bearbeiterin: Frau ............
Ihre Nachricht vom: 17.03.2013
Freiburg, 25.03.2013
Sehr geehrter Herr Daldrup,
Sie haben sich mit einer Anfrage zu personenbezogenen Unterlagen an
das Bundesarchiv gewandt. Gerne veranlasse ich die nötigen Recherchen
in den einschlägigen Beständen des Bundesarchivs. Zunächst bitte ich
Sie jedoch folgende Hinweise zu beachten.
Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zu Kriegsauszeichnungen
nur in seltenen Fällen Begründungen vorliegen. Eine Begründung zur
Verleihung von Kriegsauszeichnungen findet sich in den
Verleihungsunterlagen nur in ganz seltenen Fällen bei höheren
Auszeichnungen wie dem Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes.
Das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv ist nicht die einzige
Einrichtung, die über personenbezogene Unterlagen aus der Zeit der
Weltkriege (bzw. aus dem 19. und 20. Jahrhundert) verfügt und es ist
nicht leicht zu überschauen, welche staatliche Stelle im einzelnen
welche Art von Unterlagen verwahrt. In einer anliegenden Ãœbersicht
finden Sie daher weitere Informationen und Verweise. Allgemein ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund der großen Schriftgutverluste in den
Weltkriegen personenbezogene Recherchen nicht immer zu einem positiven
Ergebnis führen.
Bei der Recherche zu personenbezogenen Unterlagen von Angehörigen der
Wehrmacht und Waffen-SS muss unterschieden werden zwischen
Personalunterlagen, Verleihungsunterlagen und wehrmachtgerichtlichen
Unterlagen.
Das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv verwahrt
Verleihungsunterlagen und wehrmachtgerichtliche Unterlagen zu Soldaten
aller Dienstgrade.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Bundesarchiv, Abteilung
Militärarchiv nur die Personalunterlagen der Offiziere (ab Leutnant)
und der Beamten des Heeres und der Luftwaffe (sowie der Offiziere der
Reichs- und Kriegsmarine ab Dienstgrad Kapitänleutnant) verwahrt.
Personalunterlagen der sonstigen Dienstgrade sowie der Unteroffiziere
und Mannschaften werden von der Deutschen Dienststelle (WASt)
verwahrt. Diese ist auch für die Klärung von Vermissten- und
Gefallenenschicksalen sowie den Nachweis von Kriegsgefangenschaft
zuständig. Sollten Sie nicht sicher sein, dass der Gesuchte Offizier
war, empfiehlt es sich daher, Ihre Anfrage zunächst an die Deutsche
Dienststelle zu richten.
Deutsche Dienststelle (WASt)
Eichborndamm 179
13403 Berlin
Internet:
www.dd-wast.de
Um die Recherche im Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv veranlassen
zu können, bitte ich Sie, den beiliegenden Benutzungsantrag sowie den
Rechercheantrag ausgefüllt und unterschrieben an die Abteilung
Militärarchiv zurückzureichen. Bitte fügen Sie auch eine Kopie Ihres
Personalausweises bei. Sie können die unterschriebenen Anträge sowie
die Kopie auch (gescannt) per E-Mail oder als Fax zurücksenden.
Die Auskunft aus personenbezogenem Archivgut darf zunächst nur an den
Betroffenen selbst und - nach seinem Tod - an Eltern, Geschwister,
Ehepartner, Kinder und Enkelkinder erfolgen. Frei zugänglich für
jedermann sind personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des
Bundesarchivgesetzes erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw.
110 Jahre nach ihrer Geburt. Vor Ablauf dieser Schutzfristen kann die
Benutzung nur mit schriftlicher Zustimmung des Betroffenen bzw. eines
seiner Angehörigen erfolgen.
Die Schutzfrist kann unabhängig davon unter Auflagen verkürzt werden,
wenn die Benutzung von Unterlagen für ein wissenschaftliches
Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange
unerlässlich ist und die Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange
ausgeschlossen werden kann. Auflagen können z.B. sein, dass Namen von
Personen nicht weitergegeben werden dürfen oder in einer
Veröffentlichung anonymisiert werden müssen.
Es ist daher erforderlich, dass Sie in Ihrem Benutzungsantrag Ihr
Thema und den Zweck der Benutzung so genau wie möglich angeben. Weisen
Sie Ihre Identität bitte durch eine Kopie Ihres Personalausweises nach
und stellen Sie das Verwandtschaftsverhältnis zu der Person dar, zu
der Sie Auskünfte erbitten. Falls die oder der Betroffene noch nicht
verstorben ist, ist ihr bzw. sein schriftliches Einverständnis zu
erwirken. Sollten Sie nicht selbst aufgrund Ihres
Verwandtschaftsverhältnisses berechtigt sein, Zugang zu den Unterlagen
zu erlangen, muss nach dem Tod der oder des Betroffenen innerhalb der
Schutzfrist das Einverständnis der Angehörigen zur
Schutzfristverkürzung erklärt werden.
Für die gewünschte Recherche geben Sie bitte den vollständigen Namen der zu
ermittelnden Person, ggf. auch ihren Geburtsnamen, sowie die Geburts-
und Sterbedaten an. Sollten Sie über weitere Angaben (z.B.
Truppenteil, berufliche Tätigkeit, Wohn- oder Einsatzorte) verfügen,
können diese für Nachforschungen und ggf. auch für Verweise an andere
Stellen hilfreich sein. Bitte benutzen Sie für diese Angaben den
beigefügten Rechercheantrag.
Beachten Sie bitte, dass für die Ermittlung von Archivgut und die
Erteilung von Auskünften Kosten anfallen können. Gebühren für
Recherchen fallen unabhängig davon an, ob Unterlagen ermittelt werden
können. Die Gebühren betragen mindestens 15,34 € (bis zu einer halben
Stunde Recherchezeit), in der Regel liegen sie zwischen 15,34 € und
30,68 €. Gebührenfrei ist die Auskunft nur bei
Versorgungsangelegenheiten sowie zur Klärung von Vermisstenschicksalen.
Bitte beachten Sie auch, dass Auslagen für die Herstellung von Kopien
und deren Versand entstehen können. Sollten Kopien aus Archivgut in
größerer Anzahl gewünscht werden oder erforderlich sein, erfolgt die
Erstellung der Kopien durch Vertragsfirmen des Bundesarchivs, die
Ihnen die Kosten unmittelbar in Rechnung stellen. Die Kosten für eine
Kopie DIN-A-4 (Papier oder digital) liegt je Seite bei 0,43 €
(Studenten 0,39 €); hinzu kommen eine Bearbeitungspauschale (3,05 € je
Auftrag) sowie Versand- und ggf. Materialkosten für digitale
Datenträger.
Sie können gerne einen Höchstbetrag benennen, den Sie ohne vorherige
Rücksprache zu übernehmen bereit wären.
Weitere Informationen zu den Geschäftsbedingungen und Preisen der
Vertragsfirmen des Bundesarchivs, zur Bundesarchiv-Kostenverordnung,
zum Bundesarchivgesetz und zur Benutzungsverordnung finden Sie unter
www.bundesarchiv.de in der Rubrik „Benutzung“ . Auf Wunsch schicke ich
Ihnen auch gerne Informationen zu.
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie, eine von Ihnen beauftragte
Person oder ein
Recherchedienst die vorab ermittelten Unterlagen vor Ort einsehen.
Abhängig von Umfang und Zustand der ermittelten Unterlagen kann dies
auch erforderlich sein. Ihre persönliche Akteneinsicht ist
gebührenfrei. Art und Weise der Vorlage liegt im Ermessen des
Bundesarchivs.
Das Bundesarchiv erhält eine große Anzahl von Anfragen. Die
Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie
von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung ab, Sie werden nach Abschluss
der Recherche unmittelbar benachrichtigt.
Falls Sie per Mail antworten, bitte ich Sie, Ihr Schreiben an die
allgemeine Adresse der Abteilung Militärarchiv zu richten:
militaerarchiv@bundesarchiv.de.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
(----------)
......................
Bundesarchiv
Referat MA 5
Wiesentalstraße 10
79115 Freiburg
Mail.:
militaerarchiv@bundesarchiv.de
Geschrieben von Olivia S. am 27.03.2013 um 21:35:
Hallo, Andreas!
Man muss bei diesen Unterlagen unterscheiden.
Die vom Bundesarchiv genannten "Personalpapiere" sind Einzelunterlagen. Nehmen wir beispielsweise das Wehrstammbuch. Diese Bücher der Mannschaftsgrade befinden sich - wenn sie denn überliefert sind - bei der Wast. Die Wehrstammbücher der Offiziere sollten in Freiburg sein. Das besagt der untere Abschnitt. Personalunterlagen. Das Unterlagen, die auf nur einen einzigen Soldaten zugeschnitten sind. Infos über Kameraden finden sich in diesen Personalunterlagen nicht.
Das, was Du aber brauchst, sind "Sammelunterlagen" ... Verleihungslisten, in denen ein Dutzend Soldaten verzeichnet sind, die irgendwelche Auszeichnungen bekommen haben.
Ich quäl mir mal ein "Beispiel" raus, um das
vielleicht etwas anschaulicher zu machen:
Wenn Du zur Bundestagswahl gehst, um Deine Stimme abzugeben, dann haben die Wahlhelfer dort Listen, die nach Straßen und Häusern sortiert sind. In dieser Liste steht irgendwo Dein Name, so dass Du in diesem Wahllokal wählen kannst. Es wird abgehakt, dass Du da warst. Deine Adresse, Dein Name, und dass Du wählen warst - mehr ist da nicht vermerkt. Eine schlichte Aufzählung der Wähler. Dieses Wählerverzeichnis wird wahrscheinlich irgendwo zentral archiviert. Unabhängig von Religion, Geschlecht, Beruf des Wählers. Sammellisten, die eines gemeinsam haben: Namen/Adressen von Leuten, die wahlberechtigt sind.
Und so was liegt in Freiburg: Eine Aufzählung der Leute, die einen bestimmten Orden bekommen haben. Verleihungslisten. Für alle. Unabhängig vom Dienstgrad oder Beruf des Einzelnen.
Dein privates Tagebuch allerdings, in das Du reingeschrieben hast, dass Du gestern bei der Bundestagswahl warst, wen Du gewählt hast und dass Du hinterher noch eine leckere Pizza essen warst, .... das sind sozusagen die "Personalunterlagen". Der Inhalt des Buches betrifft nur Dich.
Diese Einzelunterlagen (in dem Fall: Dein Tagebuch, in dem Du ausführlich über Deinen Wahltag sinniert hast) sind getrennt zu sehen vom eigentlichen Wählerverzeichnis. Das eine ist archiviert worden. Und das andere befindet sich bei Dir.
Wenn jetzt jemand alle privaten Tagebücher aus Deutschland ("Personalunterlagen") einsammeln und diese beispielweise nach Geschlechtern getrennt archivieren wollen würde, dann würde Dein Tagebuch vielleicht in Berlin landen und das Deiner Schwester in Freiburg.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das offizielle Wählerverzeichnis komplett irgendwo gelagert ist.
Ein wahrscheinlich ziemlich blödes Beispiel, aber mir fiel auf die Schnelle nichts Besseres ein.
Dass die Bearbeitung Deines Antrags in der Wast die "volle" Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten dauern wird, interpretiere ich so, dass keine Personalpapiere da sind. Gerade bei einem im Osten Vermissten sind - beim Vorliegen der Personalunterlagen - weitere Ermittlungen selten nötig. Die müssen offensichtlich das volle Programm durchlaufen lassen.
Gruß von Olivia
P. S. : Wie ich gerade sehe, hast Du, während ich hier ganze Romane schrieb, einen Antrag an Freiburg gestellt. Gut so!