WASt-Gesetz |
Tobias
Moderator
Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 705
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Moin,
hat jemand das WASt-Gesetz und die WASt-Verordnung vorliegen und kann sie mir zukommen lassen?
Gruß
Tobias
__________________ Suche Infos zur 101.Jäger-Division, 2.Fallschirmjäger-Regiment, 69./131./227.ID
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24.10.2010 18:17 |
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Tobias
Moderator
Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 705
Themenstarter
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Hallo Jürgen,
besten Dank!
Gruß
Tobias
__________________ Suche Infos zur 101.Jäger-Division, 2.Fallschirmjäger-Regiment, 69./131./227.ID
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25.10.2010 13:59 |
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Benny unregistriert
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Hallo,
ich glaube, diese Fassung ist nicht mehr aktuell. Seit dem Fall "G. Grass" gab es da eine Änderung. Aber vielleicht war die auch nur inoffiziell...
Jedenfalls war die Handhabung der Herausgabe von Daten danach anders.
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26.10.2010 23:37 |
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stefan_reuter
Doppel-As
Dabei seit: 09.02.2007
Beiträge: 129
Herkunft: Saarland
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Hallo,
laut Auskunft der Deutschen Dienststelle (WASt) von heute (29.10.10) haben das WASt-Gesetz vom 30.01.1993 und die WASt-Verordnung vom 29.03.1994 "in ihrer ursprünglichen Form weiterhin unverändert Gültigkeit".
Gruß, Stefan
__________________ www.kriegsgefangen.de/forum
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29.10.2010 14:08 |
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Benny unregistriert
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Zitat: |
Original von stefan_reuter
Hallo,
laut Auskunft der Deutschen Dienststelle (WASt) von heute (29.10.10) haben das WASt-Gesetz vom 30.01.1993 und die WASt-Verordnung vom 29.03.1994 "in ihrer ursprünglichen Form weiterhin unverändert Gültigkeit".
Gruß, Stefan |
Hallo Stefan,
danke schön für die Mühe.
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29.10.2010 14:29 |
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stefan_reuter
Doppel-As
Dabei seit: 09.02.2007
Beiträge: 129
Herkunft: Saarland
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Hallo Benny,
keine Ursache
Gruß, Stefan
__________________ www.kriegsgefangen.de/forum
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29.10.2010 15:08 |
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Olivia S. unregistriert
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Hallo, Tobias und alle anderen!
Sagen wir mal so: Absatz (2c) sagt eindeutig: "Interesse an der Aufklärung des Einzelschicksals..." Und nur auf Absatz (2c) beruft sich der von allen heiß ersehnte Absatz (3) - denn ausschließlich im Absatz (2c) ist die Rede von "schutzwürdigen Belangen". Dies ist der "Knackpunkt".
Das Wörtchen "Einzelschicksal" im Absatz (2c) weist generell auf die LETZTE Meldung eines Soldaten hin. Demzufolge sollte man im Normalfall - auch, wenn man nicht verwandt ist - eine Auskunft über das Schicksal eines Soldaten erhalten.
Es steht nirgends, dass man berechtigt ist, den Werdegang eines Soldaten zu erhalten. Es heißt: " Personenbezogene Daten dürfen übermittelt werden, wenn ..." Welchen Umfang die von der Wast hoffentlich zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten haben sollen, steht nicht in der Verordnung. Und schon ist die Behörde wieder am längeren Hebel - wenn sie denn möchte.
Stimmt schon ... seit der Grass-Sache wird in solchen Fällen vor allem gegen den Antragsteller entschieden. An der Verordnung selbst hat sich nichts geändert, aber an der Auslegung derselben.
Gruß von Olivia S.
P.S.
Hallo, Jürgen!
Wie ich gerade sehe, hast Du weitergehende Informationen. Wo kann man diese Entwürfe einsehen?
Gruß Olivia
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29.10.2010 16:46 |
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Jürgen Fritsche
König
Dabei seit: 28.12.2006
Beiträge: 1.272
Herkunft: Heusenstamm
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29.10.2010 23:25 |
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Olivia S. unregistriert
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Einen schönen guten Abend, Jürgen!
Es wäre sehr nett von Dir, wenn Du beim Googeln noch einmal dezent über diesen Entwurf bzw. eine Diskussion darüber (?) stolpern könntest.
Ich hab inzwischen so ziemlich alle einschlägigen Webseiten abgegrast, habe aber leider nicht mal ein Gerücht lesen können, was auf eine aktuelle Neuerung schließen lässt. Ich bin recht interessiert an diesem Thema und würde mich über konkrete Änderungen der geltenden Bestimmungen sehr freuen!
Soweit ich weiß, sind bereits im letzten Jahr die Datenschutzbestimmungen - oder besser gesagt: deren Auslegung (!) - unwesentlich verändert worden (bedauerlicherweise nur sehr geringfügig und nur selten spürbar). Neuere Informationen bezüglich einer Neufassung konnte ich trotz intensiver Bemühungen nicht finden.
Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden halten könntest.
Viele Grüße und schon mal vielen Dank im Voraus von Olivia
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12.11.2010 19:15 |
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