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Zum Ende der Seite springen Testament...?
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MichelGrabner
unregistriert
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Moin Forum,

ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt, wurde den Soldaten an der Front abgefordert, ein Testament aufzuschreiben, für den Fall des eigenen Todes...?

Was ist euch darüber bekannt?

Gruß


Michel
07.05.2009 18:47
weers
unregistriert
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Hallo Michel,

ich glaube nicht, dass es so etwas gab. Drei Onkel von mir liegen in Russland - keiner hat ein Testament hinterlassen. Nicht einmal Jann Köllmann, dessen Todeskampf gut sieben Wochen gedauert hat.

Aber er hatte auch nichts, was er hätte vererben können.

Gruß,
Arnold
08.05.2009 09:08
Olivia S.
unregistriert
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Hallo, Michel!

Einige Militärtestamente aus der Zeit des zweiten Weltkrieges sind beim Amtsgericht Mitte (Berlin) archiviert worden. Die Möglichkeit, ein Testament zu hinterlegen, war damals also vorhanden. Ob es allerdings eine Verpflichtung für einen Soldaten war, ein Testament zu schreiben, weiß ich nicht.

Gruß von Olivia S.
08.05.2009 13:43
MichelGrabner
unregistriert
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Danke,

gab es einen Vordruck für ein solches Testament, etwas "amtliches", eine Art Formular, das ausgefüllt werden musste?

Gruß

Michel

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von MichelGrabner: 08.05.2009 22:04.

08.05.2009 21:46
Olivia S.
unregistriert
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Hi, Michel!

Die wenigen Militär-Testamente, die ich bisher gesehen habe, waren mit der Hand geschrieben, also kein vorgefertigter Vordruck.

Grüße von Olivia
08.05.2009 21:50
Joshi Joshi ist männlich
Moderator


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Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 865
Herkunft: Rheinland, NRW

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Hallo Michel,

der Grund hierfür ist:

§ 2247 BGB

Eigenhändiges Testament

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

(2) Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er sie niedergeschrieben hat.


Deshalb scheidet ein Vordruck aus.

Grüsse

Joshi

__________________
Mehr sein als scheinen!
08.05.2009 21:52 Joshi ist offline E-Mail an Joshi senden Beiträge von Joshi suchen Nehmen Sie Joshi in Ihre Freundesliste auf
MichelGrabner
unregistriert
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Zitat:
Aber er hatte auch nichts, was er hätte vererben können.


Ich denke hier an sehr kleine, private Besitztümer, die doch ganz sicher jeder Soldat mit sich trug, eine Armbanduhr, eine Pfeife, oder auch ein Tagebuch, wurde all das vergraben, verschüttet...?

Es ist mir sehr klar, daß ein Testament damals kaum zu schreiben war, angesichts der damaligen Umstände, gerade für einen jungen Mann im Alter seiner frühen Jahre, vielleicht nicht einmal 30 Jahre alt...

Bitte enschuldigt meine Frage


Michel
08.05.2009 22:02
Olivia S.
unregistriert
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Zitat:
Original von MichelGrabner
Bitte enschuldigt meine Frage


verwirrt Wieso denn? Ist doch eine berechtigte Frage gewesen!

Die persönlichen Sachen, die ein Soldat bei sich hatte, sind im günstigen Fall der Familie übersandt worden. Also gehe ich davon aus, dass es für diese Gegenstände nicht notwendig war, den Nachlass ausdrücklich zu regeln.

Gruß von Olivia
08.05.2009 23:12
Manns-World Manns-World ist männlich
Jungspund


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Dabei seit: 20.09.2006
Beiträge: 6
Herkunft: Sonnenstadt Unna

RE: Testament...? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Tach Michel,

schön wieder in "deutschsprachigen Foren" von dir zu lesen Augenzwinkern

lese bitte dazu folgendes

Reichsgesetzblatt Teil 1, 1943, Seite 537,

"Fünfte Verordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die freiwillige
Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in der Wehrmacht"


http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-p...ues=0&x=15&y=10

und

Reichsgesetzblatt Teil 1, 1938, Seite 973,

"Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen"

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-p...3&ues=0&x=5&y=6

Soweit zur rechtlichen Lage (Formblatt, ja,oder nein).

Was einem Soldaten dazu bewegt vor einem anstehenden Angriff
(offensiv, wie defensiv) ein Testament zu verfassen vermag ich nicht zu
beurteilen. Kann mir aber vorstellen das es genügend Anlässe gibt.

Grüße aus Unna

FRank

__________________
Herausgeber der Seite
126. Infanterie-Division
08.05.2009 23:43 Manns-World ist offline E-Mail an Manns-World senden Homepage von Manns-World Beiträge von Manns-World suchen Nehmen Sie Manns-World in Ihre Freundesliste auf
weers
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Zitat:
Original von Olivia S.
Die persönlichen Sachen, die ein Soldat bei sich hatte, sind im günstigen Fall der Familie übersandt worden.


Stimmt, ich hänge einmal eine Übersicht der Eigensachen meines Onkels an. Sie sind übrigens auch tätsächlich bei der Familie angekommen. Gemeinsam mit einem EK II.

Aber ich denke, dass Michel nicht die Gegenstände meinte, die der Soldat an der Front mit sich führte, sondern dass es ihm um vererbbaren Besitz in der Heimat ging.

Gruß,
Arnold

Dateianhang:
gif JannEigensachen.gif (252,25 KB, 247 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von weers: 09.05.2009 10:46.

09.05.2009 10:44
Alexander Alexander ist männlich
Moderator


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Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 729
Herkunft: Göppingen, BW

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Hallo Michel,

interessantes Thema dass du da angeschnitten hast. Meine Urgroßeltern hatten damals auch Kontakt mit unserem zuständigen Nachlassgericht bzgl. des Todesfalles meines Großonkels. Dabei ging es insbesondere um eine die spätere Nachlassregelung wenn sie mal sterben sollten. Hab unten mal ein Schreiben angehängt.


Zudem hab ich mal einen kleinen Infotext dazu aus untengennanten Buch abgetippt. Vielleicht interessierts es ja!

Zitat:
"Das ordentliche öffentliche Testament konnte vor jedem richterlichen Militärjustizbeamten errichtet werden. Es hat gegenüber dem Privattestament den Vorzug der Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde und erleichterte das Erbscheinverfahren. Die in einem Umschlag verschlossene Niederschrift wurde unverzüglich an die Wehrmachtsauskunftsstelle zur amtlichen Verwahrung abgeliefert. Der Erblasser erhielt über die Errichtung des Testaments eine Bescheinigung.

Das öffentliche Militärtestament konnte von jedem deutschen Offizier oder Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang aufgenommen werden. Die Niederschrift wurde unverzüglich einem richterlichen Militärjustizbeamten zugeleitet, der sie an die Wehrmachtsauskunftstelle zur amtlichen Verwahrung ablieferte. Der Erblasser erhielt über die Errichtung des Testaments eine Bescheinigung.

Nach den besonderen Bestimmungen der HDv. 3/14 konnte jede volljährige Person auch in der Wehrmacht ein privates bürgerliches Testament errichten. Darüber hinaus konnte jede Person, die der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Wehrmacht unterstand, auch minderjährige, Geiseln oder Kriegsgefangene in Feindeshand, das private Militärtestament errichten. Ein solches - selbstgeschriebenes - oder - unterschriebenes - Militärtestament war ein Nottestament, das seine Gültigkeit ein Jahr nach Beendigung des mobilen Verhältnisses verlor.

Über den Verbleib des bürgerlichen Testamentes bestimme der Erblasser. Er konnte jedes Amtsgericht um amtliche Verwahrung ersuchen. Auf sein Verlangen war sowohl das bürgerliche Testament wie auch das private Militärtestament von einem richterlichen Militärjustizbeamten entgegenzunehmen und nach allgemeiner Vorschrift an die Wehrmachtsauskunftstelle zu versenden.

Die vorläufige Sicherung des Nachlasses bei einem Todesfall geschah durch den zunächst vorgesetzten Offizier oder in seinem Auftrag. Die privaten Nachlassgegenstände wurden den nächsten Angehörigen übersandt. Hierfür hatten die Wehrmachtteile besondere Bestimmen erlassen. Unbestellbare Nachlässe deutsche Wehrmachtsangehöriger, sowie solche von Verbündeten und feindlichen Kriegsgefangenen waren unmittelbar an die Wehrmachtsauskunftsstelle zu leiten."

Quelle: Wehrgesetz und Wehrdienst - Das Personalwesen in der Wehrmacht" v. Rudolf Absolon, S. 294


Gruß Alex

PS: Beim Staatsarchiv in Wien liegen m.W. nach auch noch Militärtestamente!

Dateianhang:
jpg Fritz 001.jpg (94,47 KB, 230 mal heruntergeladen)


__________________
***Ein Krieg ist erst dann vorbei, wenn der letzte Soldat beerdigt ist***
Alexander Wassiljewitsch Suworow

Suche Fotos und Unterlagen zur 198. Infanterie-Division
09.05.2009 10:52 Alexander ist offline E-Mail an Alexander senden Beiträge von Alexander suchen Nehmen Sie Alexander in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Alexander in Ihre Kontaktliste ein
MichelGrabner
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Moin!

Danke für eure Antworten.

Arnold, das Dokument, das du weiter oben eingestellt hast, das finde ich doch sehr erschütternd..., was von einem Menschenleben übrig blieb...

Traurige Grüße


Michel
09.05.2009 14:09
Olivia S.
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Hi, Alex!

Zitat:
PS: Beim Staatsarchiv in Wien liegen m.W. nach auch noch Militärtestamente!

Da hätte ich doch gleich mal zwei Fragen großes Grinsen :

Nur für Österreicher oder auch für Deutsche? (Über die Suchfunktion des Wiener Archivs finde ich nichts - was aber nichts zu heißen hat)
Wie(so) sind die Militärtestamente nach Wien gekommen?

Lieben Gruß von Olivia
09.05.2009 15:30
Alexander Alexander ist männlich
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Zitat:
Original von Olivia S.
Hi, Alex!

Zitat:
PS: Beim Staatsarchiv in Wien liegen m.W. nach auch noch Militärtestamente!

Da hätte ich doch gleich mal zwei Fragen großes Grinsen :

Nur für Österreicher oder auch für Deutsche? (Über die Suchfunktion des Wiener Archivs finde ich nichts - was aber nichts zu heißen hat)
Wie(so) sind die Militärtestamente nach Wien gekommen?

Lieben Gruß von Olivia

Hallo Olivia,

da habe ich mich wohl verkuckt, entschuldige.
Im Bestandsverzeichnis des Wiener Staatsarchives steht lediglich im Bestand "Wehrstammbuchreihe" -
Signatur: AT-OeStA/AdR MilEv WStB-Reihe

Zitat:
Deutsche Wehrmacht: Diverse Wehrbezirkskommanden bzw. Wehrmeldeämter, insbesondere St. Pölten, Baden, Wr. Neustadt, Judenburg, Leibnitz, Leoben, Burgenland (Tirol und Kärnten fehlen nahezu vollständig); Heeresentlassungsstelle 1/XVII Wien (Einzelstücke); Heeresentlassungsstelle 4/XVIII Graz (Stammkarten); Standortgebührnisstelle St. Pölten (Besoldungskarten); Reichsarbeitsdienst-Stammkarten (Vorarlberg); Luftgau XVII (Luftwaffenhelfer); SS-Ergänzungsstellen Donau (XVII) und Alpenland (XVIII) (Einzelstücke); Amtsgericht Berlin Mitte (Unterlagen über Luftwaffensoldaten, die während des Krieges ein Testament hinterlegten); Wehrdienstunterlagen von Antragstellern (Originale und beglaubigte Kopien); Abgaben des Bundesarchivs/Zentralnachweisstelle Aachen


Gruß Alex

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Alexander Wassiljewitsch Suworow

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10.05.2009 13:19 Alexander ist offline E-Mail an Alexander senden Beiträge von Alexander suchen Nehmen Sie Alexander in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Alexander in Ihre Kontaktliste ein
Olivia S.
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Hallo, Alex!

Ich bin prinzipiell für jede neue Unterlagen-Quelle dankbar und notiere mir das Meiste, damit ich es bei passender Gelegenheit vielleicht mal anbringen kann... smile
Ich hätte mich gefreut, wenn in Wien auch noch Unterlagen vorliegen würden und habe jetzt nur noch mal nachgefragt, um die "Zielgruppe" genauer bestimmen zu können.

Auf der Homepage vom Amtsgericht Mitte habe ich übrigens auf die Schnelle auch keinen Hinweis auf die dort verwalteten Testamente gefunden, weiß aber, dass diese dort liegen. Es hätte doch gut möglich sein können, dass es in Wien noch etwas gibt, ohne, dass es auf der Homepage nachzulesen ist. Es gibt also nichts, wofür Du dich entschuldigen müsstest!

Liebe Grüße von Olivia
10.05.2009 14:17
dr.rudolf dr.rudolf ist männlich
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Dabei seit: 09.07.2008
Beiträge: 703
Herkunft: HEIDELBERG, wohnhaft: Raum STADE

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Hallo zusammen,

wie für jeden deutschen Staatsbürger galt auch für den Soldaten erst einmal die im BGB festgelegte gesetzliche Erbfolge (unabhängig davon, ob sich der Besitz "am Mann" befunden hat oder zu Hause). Erst wenn der potentielle Erblasser den Bedarf gesehen hätte, dass von dieser Erbfolge abzuweichen wäre, hätte sich der Bedarf der Errichtung eines Testaments ergeben.
Wie bei den meisten Zivilisten, die gerade erwachsen sind und dazu noch ledig, ergab sich dieser Bedarf bei der Masse der jungen Soldaten wohl nicht.
U.a. für die Übersendung des persönlichen Habes waren im Soldbuch bzw. Wehrpass die nächsten Angehörigen (aktuell) zu vermerken.

Gruß
Rudolf (KINZINGER)

__________________
Falls Euch meine Bücher interessieren: 


10.05.2009 16:56 dr.rudolf ist offline E-Mail an dr.rudolf senden Beiträge von dr.rudolf suchen Nehmen Sie dr.rudolf in Ihre Freundesliste auf
MadEff MadEff ist männlich
Ist neu hier


Dabei seit: 16.06.2012
Beiträge: 5
Herkunft: Schleswig-Holstein / Nähe Hamburg

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nach knapp 4 Jahren möchte ich als "Neuling" auch noch einen kleinen Beitrag zu diesem Thema leisten.

Bei der Recherche meines Großonkels bekam ich nun von der Deutschen Dienststelle den Hinweis auf ein vorhandenes Militär-Testament im AG Berlin Mitte mit Aktenzeichen-Angabe. Ich habe gleich mich hingesetzt und dort hin geschrieben und hoffe, dass ich es erhalte (vielleicht sind noch einige Hinweise vorhanden, die zur Klärung seines Schicksals beitragen).

Sollte noch Interesse bestehen und ich erfolgreich sein, dann kann ich demnächst gerne hierüber berichten.

Gruß
Martin...
12.03.2013 09:32 MadEff ist offline E-Mail an MadEff senden Beiträge von MadEff suchen Nehmen Sie MadEff in Ihre Freundesliste auf
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