Wast |
franzj
Jungspund
Dabei seit: 26.09.2006
Beiträge: 18
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Hallo,
wenn der WAST ein Grabfund mitgeteilt wird, dazu auch noch die alte Heimatanschrift des Gefallenen, ist es dann eine Verpflichtung dieser Behörde, die Angehörigen zu informieren? Oder ist die Information der Angehörigen ins Belieben der WAST gestellt?
Falls die Information der Angehörigen ein gesetzlicher Auftrag der WAST ist, kennt jemand den Wortlaut des einschlägigen Gesetzes?
Gruß Franz
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04.04.2009 10:19 |
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Dinah unregistriert
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Hallo!
Einschlägiges Gesetz? Damit kann ich zwar nicht dienen, aber der vollständige Name der Dienststelle spricht doch für sich, glaube ich:
Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht
Dass jemand einen Grabfund tätigt und außerdem noch die alte Heimatanschrift des Gefallenen kennt, wundert mich allerdings etwas .... Woher hast Du diese Informationen denn?
Gruß
Dinah
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Dinah: 04.04.2009 11:01.
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04.04.2009 10:57 |
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KaLa61
Jungspund
Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 16
Herkunft: Hamburg
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Zitat: |
Original von franzj
Oder ist die Information der Angehörigen ins Belieben der WAST gestellt?
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Hallo Franz,
nach Belieben geht es nicht. Wenn die WaSt Informationen hat, dann werden die Angehörigen informiert. Hast du dich mit der WaSt in Verbindung gesetzt und nachgefragt, woran es liegt?
Viele Grüße
Katrin
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16.04.2009 23:35 |
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